Patienteninformation
Sehr geehrte(r) Patient(in),
leider ist die Osteopathie in Deutschland bei den gesetzlichen Krankenkassen keine abrechnungsfähige Position.
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn Sie die Leistungen der Heilpraktiker in Ihren Versicherungsumfang eingeschlossen haben.
Dies gilt für eine Vollversicherung sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine vorherige Klärung mit Ihrer PKV ist anzuraten.
Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich telefonisch.

